Elterninformation zum Hygieneplan

chefsacheElterninformation zum Hygieneplan, dem Notfallplan und der Vorgehensweise bei eventuellen Corona-Fällen


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

bisher, dieses Schreiben „entsteht“ am Freitag, 06.11.2020, sind wir an unserer Schule von Infektionen mit dem Virus COVID-19 relativ verschont geblieben. Sie wissen aber selbst, dass sich das sehr schnell ändern kann. Deshalb möchte ich auf Informationen, die Sie bereits erhielten, aber auch auf neue Sachlagen hinweisen.

Entsprechend des momentan gültigen Hygieneplanes wird keine Handdesinfektion vorgenommen. Von unseren fleißigen Reinigungskräften werden aber nach dem Unterricht alle wichtigen Stellen wie Tische, Türklinken usw. desinfiziert.

Auf den Gängen und Treppen, Toiletten und beim Anstellen in der Pulsnitzklause sind Masken zu tragen. Gleiches gilt an den Bushaltestellen, auf dem Bahnhof und in Bussen sowie Zügen. In seltenen Ausnahmefällen darf, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, auf das Tragen der Masken verzichtet werden. Neben Schülerinnen und Schülern sind davon auch Lehrer betroffen. In solchen Fällen, mir sind an der Schule von rund 400 Schülerinnen und Schülern zur Zeit 5 Namen bekannt, bitte ich darum, dass das Attest als Kopie „am Mann“ mitgeführt wird. Es kann einfach Ärger vermeiden, wenn gefragt wird, warum keine Maske getragen wird.

Haben Schülerinnen oder Schüler die Maske vergessen, so kann im Sekretariat eine solche erworben werden. Leider kommt es, wenn auch sehr selten, vor, dass Masken vorsätzlich nicht getragen werden. Im Kollegium kamen wir darüber überein, dass in diesen Fällen die betreffenden, meist Schülerinnen, abgeholt werden müssen, auch wenn die Eltern berufstätig sind.

Im Unterricht muss keine Maske getragen werden. Es darf Sport – und Musikunterricht erteilt werden. Im Musikunterricht darf glücklicherweise gesungen werden, allerdings nicht im Chor und einzeln oder in kleinen Gruppen bei ausreichender Lüftung bzw. an der frischen Luft.

An unserem Schulstandort verfügen der NAW – Bau und das Hauptgebäude über moderne Lüftungsanlagen. Saubere Außenluft wird angesaugt, belastete Luft aus den Räumen abgeführt. trotzdem besteht die Pflicht, so wie im Altbau, regelmäßig und ausreichend zu lüften. Ich glaube aber nicht, dass unsere Schülerinnen und Schüler mit Decken um die Schultern und Handschuhen dasitzen müssen, so wie man es bereits jetzt vereinzelt in Beiträgen zum Schulbetrieb sieht.

An einigen Schulen mussten bereits Schülergruppen und ganze Jahrgangsstufen in Quarantäne geschickt werden. Es kam sogar vor, dass Schulen komplett geschlossen wurden. Für diese Fälle haben alle Schulen Notfallpläne. Noch traf es uns nicht, hoffentlich bleibt es auch so, aber mit Gewissheit kann das niemand behaupten.

Bei unserem Notfallplan versuchten wir, die guten aber auch die nicht so guten Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 zu nutzen. Es würde zu lange dauern, hier den Notfallplan zu erklären, wichtig ist es uns aber, den persönlichen Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern und mit Ihnen zu halten. Nur über die Homepage und über E-Mails ist zu wenig, so dass wir versuchen wollen, „Gartenzaunkontakte“ zu halten soweit es möglich ist, zumindest aber telefonische Kontakte zu Fach – und Klassenlehrern zu halten.

Der Hygieneplan und unser Notfallplan sind auf der Homepage der Schule einsehbar. Fragen beantworten wir gerne, für Hinweise sind wir dankbar.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals unbedingt auf den Ablaufplan verweisen, wenn Kinder und Jugendliche akute Atemwegsinfektionen haben. Verfolgt man die Berichterstattung in den Medien vergisst man ja fast, dass es auch noch andere schwere Erkrankungen gibt. Dieser Ablaufplan ist seit längerer Zeit auf der Homepage veröffentlicht.

Grundsätzlich gilt, dass erkrankte Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule kommen dürfen. Für medizinische Laien, und das sind wir fast alle, ist es schwer, eine Erkältung von einer Corona-Infektion zu unterscheiden. Deshalb bitte ich Sie, mit Ihrem Kind unbedingt zum Arzt zu gehen, wenn es trockenen Husten, hohes Fieber, Atembeschwerden, keinen Geruchs – und/oder Geschmackssinn oder Halsschmerzen hat. Das gut gemeinte „Versuche es wenigstens!“, mit dem kranke Kinder in die Schule geschickt werden ist zwar lobenswert, aber in der jetzigen Situation nicht vertretbar.

Bitte suchen Sie mit Ihrem Kind auch dann einen Arzt auf, wenn Sie den Verdacht haben, dass es an Corona erkrankt sein könnte weil Kontakt zu einer erkrankten Person bestand. Bei nachgewiesener Corona – Erkrankung und leichtem Verlauf darf Ihr Kind nach 14 Tagen und mindestens 2 Tagen Symptomfreiheit ohne zusätzliches Attest wieder in die Schule kommen.

Auch wenn Ihr Kind an Corona erkrankte, aber auch, wenn es „nur“ an einer normalen Erkältung litt, ist es nicht erforderlich, eine Art „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vorzulegen um wieder die Schule besuchen zu dürfen.

Ist innerhalb einer Familie eine Corona – Infektion festgestellt worden, darf das Kind die Schule nicht besuchen. Das gilt auch, wenn das Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu Personen hatte, die mit Corona infiziert sind. Wartet ein im Haushalt lebendes Familienmitglied auf sein Testergebnis, darf das Kind auch nicht in die Schule kommen.

Wenn ein Corona – Test bei einer getesteten Person, gleich ob bei einer Schülerin oder einem Schüler, einer Lehrerin oder einem Lehrer, unserer Sekretärin, dem Hausmeister oder bei Ihnen – das testende Labor muss das Ergebnis dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt verhängt dann ein Verbot zum Schulbesuch und/oder ordnet Quarantäne für bestimmte Gruppen an.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, ich bitte Sie, ich bitte Euch um die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln. Es sollte zwar selbstverständlich sein, dass man sich die Hände ordentlich wäscht. Sich nicht mehr die Hand zu geben und Abstand zu halten ist schon schwerer, die Masken sind ziemlich ungewohnt. Trotzdem – es muss sein, aber lassen wir es nicht zu, dass unser Leben dauerhaft nur von Corona bestimmt wird.

Mit freundlichen Grüßen

K. Ziemann

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