Bewertung und Zensierung

schulleben

Leistungsbewertung

 

Die Bewertung von Leistungen gehört zu einer Schule dazu. Die Kinder und die Eltern möchten wissen, wo Stärken oder Schwächen liegen.

Für den weiteren Lebensweg, ob Lehre oder Abitur, ist die Feststellung der Leistungen wichtig. Am bekanntesten sind immer noch die Noten 1 – 6. Dabei müssen sich die Lehrer an Vorgaben des Ministeriums halten, die in der Verwaltungsvorschrift „Leistungsbewertung“ für alle Interessierten hier einsehbar sind. Auch in unserem Schulprogramm (S.12f) sind die Grundsätze nachlesbar.

Unsere Lernanfänger erhalten in der Jahrgangsstufe 1 eine sehr ausführliche Wortbeurteilung. Sie wird zum Halbjahr und zum Endjahr mit den Eltern in den „Zeugnisgesprächen“ besprochen. In der Jahrgangsstufe 2 entscheidet die Elternkonferenz, ob Noten erteilt werden. Meist wünschen sich selbst die Kinder, endlich Noten wie die „Großen“ zu erhalten. Bei der Leistungsbewertung werden alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen berücksichtigt.

In einigen Fächern wie der 1. Fremdsprache, bei uns Englisch, Deutsch oder Mathematik, wird zwischen mündlichen und schriftlichen Leistungen unterschieden. In den meisten anderen Fächern werden mündliche und schriftliche Leistungen gleich gewertet. Leistungsverweigerung bedeutet, dass eine Leistung nicht erbracht wurde. Dann erfolgt die Bewertung mit „ungenügend“.

Übersicht Leistungsbewertung Sport an der Oberschule hier.

Übersicht Leistungsbewertung Sport an der Grundschule hier.

 

Die Notenabstufung wurde entsprechend der neuen Regelung angeglichen:

ab 16%  - 5 (mangelhaft)

ab 45%  - 4 (ausreichend)

ab 60%  - 3 (befriedigend)

ab 80%  - 2 (gut)

ab 96%  - 1 (sehr gut)

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