Beschwerdenmanagement

conference Beschwerdenmanagement an der Karl-Eduard von Lingenthal-Oberschule

Liebe Eltern,

in der Institution Schule wirken sowohl mehrere Generationen als auch unterschiedliche Gruppen mit, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen. Im täglichen Umgang können aus unterschiedlichen Ansprüchen, Erwartungen und Zielen, aber auch aus problembehafteten Verhaltensweisen Konflikte erwachsen. Darüber hinaus werden durch die Schule vielfältige schülerbezogene Entscheidungen getroffen, die - wenn sie für die Betroffenen nicht nachvollziehbar sind - auch Widerspruch hervorrufen können.

Insofern sind daher Konflikte und Beschwerden im schulischen Alltag nichts Ungewöhnliches.

Wir wollen an unserer Schule mit den folgenden Verfahrensregeln dazu beitragen, dass Konflikte und Beschwerden nicht zur Eskalation führen, sondern einer konstruktiven Regelung zugeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

K. Ziemann

(Schulleiter)

 

Grundsatz

Konflikte werden dort bearbeitet, wo sie auftreten und die nächste Ebene wird erst dann eingeschaltet, wenn die direkt Beteiligten keine Lösung finden.

Beschwerden sollen Chancen der Zusammenarbeit eröffnen. Dabei sollten nicht sofort Lösungen erwartet, sondern ein Bearbeitungszeitraum festgelegt werden.

Grundsätzlich sind bei allen auftretenden Konflikten oder Beschwerden alle Beteiligten zu hören, bevor eine Bewertung der Situation oder des Beschwerdeanlasses vorgenommen wird.

Die folgenden Ausführungen geben einen Handlungsrahmen für die unterschiedlichen Konflikt- bzw. Beschwerdesituationen, die im schulischen Alltag anzutreffen sind.

Rechtliche Vorgaben und gesetzliche Beschwerdewege werden durch diesen Handlungsrahmen nicht eingeschränkt und bleiben unberührt.

Die Beschwerde gegen Leistungsbewertungen bzw. Widersprüche gegen Noten oder Konferenzbeschlüsse sind nicht Bestandteil dieser Übersicht. Hier gelten die rechtlichen Vorgaben und Beschwerdewege.

 

Beschwerden, Konflikte unter Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler bringen ihre Beschwerden über Mitschüler/innen in der Regel bei ihrem/ihrer Klassenlehrer/in vor. Die Klassenleitung entscheidet, ob das Problem sofort gelöst werden muss, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer weiteren betroffenen Lehrkraft, der Schulsozialarbeiterin, des Beratungslehrerteams, oder ob das Problem später (z.B. in der Klassenleitungsstunde) bearbeitet werden kann. Ebenso entscheidet die Klassenleitung, ob die Eltern einzelner Schüler/innen bzw. die Schulleitung informiert werden sollen.

Gibt es schwierige Situationen in der Pause, ist erster Ansprechpartner die aufsichtführende Lehrkraft, in deren Ermessen die weiteren Schritte liegen:

Wenn eine sofortige Klärung erforderlich ist:

-       Einbeziehen der / des Klassenlehrers/in

-       Einbeziehen der Schulleitung

In der Regel sollen Konflikte zwischen den Schülern zeitnah in einem Gespräch unter Moderation einer Lehrkraft geklärt und mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen werden.

Ergeben sich aus den Problemlösungsversuchen Anhaltspunkte dafür, dass ein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung von Schülern vorliegt, dann ist von der verantwortlichen Lehrkraft zu prüfen, ob erzieherische oder auch Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen sind.

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